AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Geltungsbereich
1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall, kommen Verträge über Seminare, Trainings, Coachings, Schulungen und Lehrgänge (nachfolgend: Lehrgänge) mit der PROFIL KOLLEG Gesellschaft für Weiterbildung mbH – nachfolgend: Veranstalterin – ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Für Tagesseminare gelten hinsichtlich Kündigung und Rücktritt besondere Bedingungen (siehe Abschn. 8).
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers* bzw. Teilnehmers* (nachfolgend: Teilnehmer oder TN) sind nur dann verbindlich, wenn die Veranstalterin sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich erfolgen. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Veranstalterin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.
2. Anmeldung
2.1 Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
2.2 Die Anmeldung kann nur schriftlich, per Fax, online (E-Mail) oder über die Website der Veranstalterin erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2.3 Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung/Einladung, die dem Teilnehmer im Regelfall spätestens bis zu zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zugeht, kommt der Vertrag über den Lehrgang zustande.
2.4 Sollte eine Anmeldung durch den Teilnehmer so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung/Einladung zum Lehrgang gegenüber dem Teilnehmer in anderer geeigneter Weise bestätigt wird, der Teilnehmer die Leistung vorbehaltlos annimmt oder die Veranstalterin mit der Leistungsdurchführung beginnt. Insoweit stimmt der Teilnehmer der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufungspflicht von zwei Wochen zu.
3. Lehrgangsdurchführung und Änderungen des Veranstaltungsangebots
3.1 Durchführung und Inhalt des Seminars richten sich nach dem Lehrgangsplan, der spätestens zu Beginn des Seminars in Form von Stoffplänen mit Termin und Zeitangaben dem Teilnehmer ausgehändigt wird. Die PROFIL KOLLEG Gesellschaft für Weiterbildung mbH kann den Lehrgangsplan aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers ändern, sofern das Lehrgangsziel nicht gefährdet wird. Insbesondere aber, wenn es sich um eine Aktualisierung der Lehrgangsinhalte handelt. Ebenso kann, wenn notwendig, eine Änderung des Zeitablaufs und Reihenfolge des Lehrstoffes erfolgen. Auch hierbei gilt, dass das Lehrgangsziel dadurch nicht gefährdet werden darf.
3.2 Sollte ein Wechsel der Lehrkraft notwendig sein, so berechtigt dies nicht zum Abbruch des Lehrganges. Sollte aus organisatorischen Gründen ein Raumwechsel notwendig werden, der Lehrgang jedoch am gleichen Ort weitergeführt werden, berechtigt dies ebenfalls nicht zum Abbruch des Lehrganges.
3.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich vor seiner Anmeldung über die räumlichen Gegebenheiten zu informieren. Sich weiterhin zum Ablauf des Lehrganges, zu Unterrichtszeiten, Pausenzeiten, Ferien, Ausstattung, der Zielsetzung des Lehrganges und der Teilnehmerzusammensetzung Informationen einzuholen.
4. Absage von Lehrgängen
4.1 Die Veranstalterin behält sich die Absage von Lehrgängen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten (wie Krankheit, Unfall etc.), bei nicht ausreichender Beteiligung, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vor.
4.2 Muss ein Lehrgang abgesagt werden und kann der Teilnehmer nicht auf einen anderen von der Veranstalterin ggf. angebotenen Lehrgang ausweichen, werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren erstattet.
4.3 Der Teilnehmer hat keine weitergehenden Ansprüche.
5. Gebühren, Zahlungsverfahren und -verzug
5.1 Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Lehrgangsveranstaltung spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen.
5.2 Lehrgänge, die in einzelne Unterrichtsabschnitte unterteilt sind, können sowohl als Paketpreis wie auch in Raten bezahlt werden. Mit der Ratenanforderung (Teilrechnung/Stundungsabrede) ist der jeweilige Unterrichtsabschnitt abgerechnet.
5.3 Kosten für Lehrmittel sowie Gebühren für Tests und Prüfungen werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist in der Lehrgangsinformation bzw. Ausschreibung anders ausgewiesen.
5.4 Eine Änderung des bei der Anmeldung angegebenen Rechnungs-/Lastschriftempfängers ist in der Regel rückwirkend nicht möglich. Gerät der Teilnehmer trotz Mahnung mit mehr als einer Rate der Vergütung in Verzug, kann die Veranstalterin den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
6. Rücktritt
6.1 Absagen durch Teilnehmer sind kostenlos möglich, wenn sie spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss schriftlich eingehen. Ebenso gewähren wir ein kostenloses Rücktrittsrecht, für den Fall, dass für den Teilnehmer eine Förderung nach dem SGB II/III vorliegt. Ansonsten kann der Teilnehmer ebenso bis 14 Tage vor Seminar-/Lehrgangsbeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Bei nicht rechtzeitigen Absagen werden 50% der Seminargebühr berechnet. Bei Absage innerhalb der letzten 3 Werktage vor Seminarbeginn oder Nichterscheinen ohne Absage ist die Seminargebühr in voller Höhe zu entrichten. Die Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
6.2 Nach Ausübung des Widerrufrechts werden eventuell erfolgte Zahlungen entsprechend Punkt 6.1 zurückerstattet.
7. Kündigung
Nach Beginn eines Lehrgangs bestehen folgende Kündigungsmöglichkeiten:
7.1 Ein Lehrgang, der in mehrere Stufen gegliedert ist, kann bis spätestens drei Wochen vor Beginn der jeweils nächsten Stufe gekündigt werden. Danach ist das volle Entgelt für die nächste Stufe zu zahlen.
7.2 Ein Lehrgang, der länger als drei Monate dauert oder in mehrere Abschnitte (Semester) aufgeteilt ist, kann frühestens zum Ende der ersten drei Monate gekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen einzuhalten.
7.3 Nach Ablauf der ersten drei Monate eines Lehrgangs ist eine Kündigung jeweils zum Ende der nächsten drei Monate unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist möglich.
7.4 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; Gründe brauchen nicht genannt zu werden.
7.5 Alle maßgeblichen Zeitspannen berechnen sich vom Beginn des Lehrgangs an (bei Späteinsteigern erfolgt die Berechnung ab Einstieg in den Lehrgang).
7.6 Die zu leistende Teilnahmegebühr (Lehrgangsgebühr) wird anteilig, d. h. mindestens für drei Monate eines Lehrgangsjahres, entsprechend der Kündigungsfristen berechnet.
7.7 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit mind. 15 Wochenstunden) bleibt von dieser Regelung unberührt. In diesem Fall entstehen dem betreffenden Teilnehmer keine Kosten. Der Nachweis eines wichtigen Grundes muss der Veranstalterin dabei spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich zugehen.
8. Rücktritt und Kündigung bei Tagesseminaren
Bis 8 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer ohne Nennung von Gründen von der Anmeldung schriftlich zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer/-auftraggeber kann benannt werden.
9. Förderung von Teilnehmern durch die Agentur für Arbeit oder andere Dritte
Teilnehmern von öffentlich geförderten Maßnahmen wird für den Fall, dass eine Förderung der Schulungskosten durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit (ggf. mit Bildungsgutschein), ARGE, BAMF, Versorgungsamt, Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung) aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ferner ist bei Nachweis einer Arbeitsaufnahme eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. Kosten entstehen den betreffenden Teilnehmern in beiden Fällen nicht. Eine Lehrgangsteilnahme ohne Förderung durch einen Kostenträger begründet eine eigene Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Die Inhalte der Maßnahme werden in einer Eignungsberatung dargelegt.
10. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen
Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines vom Teilnehmer versäumten Lehrgangstages oder Teilen hiervon.
11. Copyright und Urheberschutz/ Fremde Datenträger und Software
11.1 Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien gleich welcher Form bleiben ausdrücklich der Veranstalterin vorbehalten.
11.2 Die von der Veranstalterin zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte sowie sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Software darf weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.
11.3 Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Software gestattet werden, so übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Empfänger der Software entstehen.
11.4 Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer, die die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt.
11.5 Es ist dem Teilnehmer untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden sowie eigene Software auf Datenträger der Veranstalterin zu überspielen und/oder zu installieren.
12. Ausschluss des Teilnehmers aus besonderen Gründen
Die Veranstalterin ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Lehrgang auszuschließen, wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen (z.B. wiederholte Nichteinhaltung der Unterrichtszeiten, das störende und unkooperative Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern oder der Veranstalterin) verstößt; die entstehenden Folgen gehen zu Lasten des Teilnehmers; er hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmegebühren.
13. Haftung und Hausordnung
13.1 Die Teilnahme an Lehrgängen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr.
13.2 Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, aus unerlaubter Handlung und wegen Schäden, die einem Teilnehmer durch einen anderen Teilnehmer zugefügt werden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
13.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art des Lehrgangs vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.
13.4 Der Teilnehmer erkennt die Hausordnung, die in den Räumen der PROFIL KOLLEG Gesellschaft für Weiterbildung mbH ausgehängt ist, an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
14. Zeugnisse/Teilnahmebescheinigungen und Prüfungen
14.1 Der Teilnehmer hat den zwischen einem Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit/ARGE) und der Veranstalterin vertraglich vereinbarten Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung bzw. Zeugnis/Zertifikat. Alle Teilnehmer sind dabei grundsätzlich zur Teilnahme an den Prüfungen verpflichtet. Bei Abwesenheit am Prüfungstag muss die Prüfung am nächstmöglichen Unterrichtstag nachgeholt werden. Nicht abgelegte Prüfungen werden im Zeugnis als „nicht teilgenommen“ gekennzeichnet. Unterrichtsinhalte ohne Prüfung werden im Zeugnis als „kein Prüfungsfach“ gekennzeichnet.
14.2 Werden zusätzliche Prüfungen durchgeführt, deren Kosten nicht durch den Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit/ARGE) übernommen werden, hat der Teilnehmer hierfür die Kosten zu tragen. Grundsätzlich gilt, dass zusätzliche Prüfungen wahlfrei sind (eigene Entscheidung) und die Anmeldung und Bezahlung direkt durch den Teilnehmer bei der zuständigen Stelle zu erfolgen hat. Wird für einen Lehrgang die Zulassung zur Prüfung vorausgesetzt, so hat der Teilnehmer diese Zulassung zu erwirken (z.B. IHK).
15. Datenerfassung und Datenschutz
Die mit der Anmeldung bei der Veranstalterin eingehenden Daten des Teilnehmers, wie Name, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftsitzes werden für interne Zwecke im Rahmen der Schulungsabwicklung und -abrechnung in maschinenlesbarer Form gespeichert und verwendet sowie für künftige Veranstaltungen, statistische Erhebungen und sonstige Werbezwecke genutzt. Die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Teilnehmer kann jedoch der Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen.
16. Schriftformerfordernis und Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
16.2 Als weitere Bestandteile dieses Vertrages gelten: die Hausordnung und ggf. bestehende vertragliche Vereinbarungen mit einem Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit/ARGE, BAMF, usw.).
16.3 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort.
16.4 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Veranstalterin.
16.5 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
* Dies gilt auch für die weibliche Form Auftraggeberin/Teilnehmerin.
Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 01.07.2008. Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
