AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1.     Geltungsbereich

1.1     Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall, kommen Verträge über Seminare, Trainings, Kurse, Coachings, Schulungen und Lehrgänge (nachfolgend: „Lehrgang“ bzw. „Lehrgänge“ genannt) mit der PROFIL KOLLEG Gesellschaft für Weiterbildung mbH – nachfolgend: Auftragnehmer – ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Für Tagesseminare gelten hinsichtlich Kündigung und Rücktritt besondere Bedingungen (siehe Abschn. 8).

1.2     Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers/Teilnehmers sind nur dann verbindlich, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich erfolgen. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers/Teilnehmers seine Leistung vorbehaltlos erbringt.

 

2.      Anmeldung

2.1     Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Auftraggeber/Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen (AGB) ausdrücklich an.

2.2     Die Anmeldung kann nur schriftlich, per Fax, Online (E-Mail) oder über die Website des Auftragnehmers erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine andere Reihenfolge/Auswahl der Anmeldungen behält sich der Auftragnehmer vor.

2.3     Mit der jeweils rechtsgültigen Unterzeichnung von Auftragnehmer und Auftraggeber/Teilnehmer, kommt der Lehrgangsvertrag, vorbehaltlich einer möglichen Lehrgangsabsage (z.B. infolge einer zu geringen Teilnehmeranzahl), zustande.

2.4     Sollte eine Anmeldung durch den Auftraggeber/Teilnehmer so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Vertragsausfertigung vor Beginn des Lehrgangs nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag dennoch als geschlossen, wenn die schriftliche Vertragsausfertigung und beiderseitige Unterzeichnung unverzüglich nach Beginn des Lehrgangs stattfindet, der Auftraggeber/Teilnehmer die Leistung vorbehaltlos annimmt oder der Auftragnehmer mit der Leistungsdurchführung beginnt. Insoweit stimmt der Auftraggeber/Teilnehmer der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufungspflicht von zwei Wochen zu. Ein rechtskräftiger Lehrgangsvertrag kommt auch dann zustande, sofern der Auftraggeber/Teilnehmer durch seine Anwesenheit im Lehrgang stillschweigend seine Absicht zur Teilnahme erklärt und der Auftragnehmer dies gestattet bzw. dem nicht widerspricht. Es gelten in diesem Fall die üblichen Konditionen für Teilnehmer dieses Lehrgangs einschließlich dieser AGB.

 

3.     Lehrgangsdurchführung und Änderungen des Veranstaltungsangebots

3.1     Durchführung und Inhalt des Lehrgangs richten sich nach dem Lehrgangsplan, der spätestens zu Beginn des Seminars mit Angaben zum Inhalt, Termin und Zeitangaben dem Auftraggeber/Teilnehmer ausgehändigt bzw. abgesprochen/vereinbart wird. PROFIL KOLLEG kann den Lehrgangsplan aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Auftraggebers/Teilnehmers ändern, sofern das Lehrgangsziel nicht gefährdet wird. Insbesondere aber, wenn es sich um eine Aktualisierung der Lehrgangsinhalte handelt. Ebenso kann, wenn notwendig, eine Änderung des Zeitablaufs und Reihenfolge des Lehrstoffes erfolgen. Auch hierbei gilt, dass das Lehrgangsziel dadurch nicht gefährdet werden darf.

3.2     Sollte ein Wechsel der Lehrkraft notwendig sein, so berechtigt dies nicht zum Abbruch des Lehrganges. Sollte aus organisatorischen Gründen ein Raumwechsel notwendig werden, der Lehrgang jedoch am gleichen Ort weitergeführt werden, berechtigt dies ebenfalls nicht zum Abbruch des Lehrganges.

3.3     Der Auftraggeber/Teilnehmer verpflichtet sich, sich vor seiner Anmeldung über die räumlichen Gegebenheiten zu informieren und sich weiterhin zum Ablauf des Lehrganges, zu Unterrichtszeiten, Pausenzeiten, Ferien, Ausstattung, der Zielsetzung des Lehrganges und der Teilnehmerzusammensetzung Informationen einzuholen.

 

4.     Absage von Lehrgängen

4.1     Der Auftragnehmer behält sich die Absage von Lehrgängen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, z. B. bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten/ Trainers/Coachs (wie Krankheit, Unfall etc.), bei nicht ausreichender Beteiligung (zu geringe Teilnehmerzahl), höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vor.

4.2     Muss ein Lehrgang abgesagt werden und kann der Auftraggeber/Teilnehmer nicht auf einen anderen vom Auftragnehmer ggf. angebotenen Lehrgang ausweichen, werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren erstattet.

4.3     Der Auftraggeber/Teilnehmer hat keine weitergehenden Ansprüche.

 

5.    Lehrgangsgebühr (Preis), Zahlungsverfahren und -verzug

5.1     Eine Lehrgangsteilnahme begründet grundsätzlich eine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers/Teilnehmers.

5.2     Der Auftraggeber/Teilnehmer erhält vom Auftragnehmer eine Rechnung über die relevante Lehrgangsgebühr (Preis). Der Auftraggeber/Teilnehmer hat die Lehrgangsgebühr (Preis) innerhalb der in der Rechnung genannten Frist zu bezahlen. Für Mahnungen können angemessene Gebühren anfallen.

5.3     Bei Auftraggebern/Teilnehmern, für die eine Förderung der Lehrgangsgebühr (Preis) durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit - ggf. mit Bildungsgutschein bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), ARGE, BAMF, Versorgungsamt, Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung, Bundesministerium (Bildungsprämie) vorliegt, rechnet der Auftragnehmer den Förderungsbetrag in der Regel direkt mit dem zuständigen Kostenträger ab.

5.4     Lehrgänge, die in einzelne Unterrichtsabschnitte (Module) unterteilt sind, können sowohl als Paketpreis wie auch in Raten bezahlt werden. Mit der Ratenanforderung (Teilrechnung/Stundungsabrede) ist der jeweilige Unterrichtsabschnitt (Modul) abgerechnet.

5.5     Kosten für Lehrmittel sowie Gebühren für Tests und Prüfungen werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist in der Lehrgangsinformation bzw. Ausschreibung anders ausgewiesen.

5.6     Eine Änderung des bei der Anmeldung angegebenen Rechnungs-/Lastschriftempfängers ist in der Regel rückwirkend nicht möglich. Gerät der Auftraggeber/Teilnehmer trotz Mahnung mit mehr als einer Rate der Vergütung in Verzug, kann der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Recht des Auftragnehmers, Schadenersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

6.    Rücktritt (vor Beginn eines Lehrgangs)

6.1     Durch den Auftraggeber/Teilnehmer ist ein Rücktritt vom Lehrgangsvertrag wie folgt möglich:
- bis 4 Wochen (28 Tage) vor Lehrgangsbeginn: kostenfrei (bei Tageslehrgängen bis 2 Wochen (14 Tage) vor Lehrgangsbeginn)
- bis 2 Wochen (14 Tage) vor Lehrgangsbeginn: Berechnung der Lehrgangsgebühr in Höhe von 50%
- bei 13 oder weniger Tagen oder Nichterscheinen ohne vorzeitige Absage vor Lehrgangsbeginn: Berechnung der Lehrgangsgebühr in voller Höhe

6.2     Der Rücktritt vom Lehrgangsvertrag hat schriftlich zu erfolgen. Entscheidend für die in 6.1 genannten Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer.

6.3     Die Stellung eines geeigneten Ersatzteilnehmers durch den Auftraggeber/Teilnehmer ist grundsätzlich möglich. Über die Eignung entscheidet der Auftragnehmer.

6.4     Auftraggebern/Teilnehmern öffentlich geförderter Maßnahmen wird für den Fall, dass eine vom zuständigen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit - ggf. etwa mit Bildungsgutschein bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), ARGE, BAMF, Berufsgenossenschaft, Versicherung o.a.) schon in Aussicht gestellte bzw. bereits zugesicherte Förderung der Lehrgangsgebühr für den Auftraggeber/Teilnehmer doch nicht erfolgt, ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt. Dies setzt jedoch voraus, dass der vom Kostenträger verweigerten Förderung kein Fehlverhalten (z.B. Ausschluss wegen massiver Störung im Unterricht) des Auftraggebers/Teilnehmers zugrunde liegt.

6.5     Bei Tageslehrgängen kann der Auftraggeber/Teilnehmer bis 14 Werktage vor Beginn der Veranstaltung ohne Nennung von Gründen von der Anmeldung schriftlich zurücktreten. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Lehrgangsgebühr berechnet. Ein geeigneter Ersatzteilnehmer/-auftraggeber kann benannt werden.

6.6     Nach Ausübung des Widerrufrechts werden eventuell erfolgte Zahlungen entsprechend der vorausgegangenen Punkte 6.2 bis 6.4 zurückerstattet.

 

7.     Kündigung

Nach Beginn eines Lehrgangs bestehen folgende Kündigungsmöglichkeiten:

7.1     Ein Lehrgang, der in mehrere Stufen/Module gegliedert ist, kann bis spätestens vier Wochen vor Beginn der jeweils nächsten Stufe gekündigt werden. Danach ist das volle Entgelt für die nächste Stufe zu zahlen.

7.2     Ein Lehrgang, der länger als drei Monate dauert oder in mehrere Abschnitte (Semester/Module) aufgeteilt ist, kann frühestens zum Ende der ersten drei Monate gekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen einzuhalten.

7.3     Nach Ablauf der ersten drei Monate eines Lehrgangs ist eine Kündigung jeweils zum Ende der nächsten drei Monate unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist möglich.

7.4     Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; Gründe brauchen nicht genannt zu werden.

7.5     Alle maßgeblichen Zeitspannen berechnen sich vom Beginn des Lehrgangs an (bei Späteinsteigern erfolgt die Berechnung ab Einstieg in den Lehrgang).

7.6     Die zu leistende Teilnahmegebühr (Lehrgangsgebühr/Preis) wird anteilig, d. h. mindestens für drei Monate eines Lehrgangsjahres, entsprechend der Kündigungsfristen berechnet.

7.7     Für Auftraggeber/Teilnehmer, deren Teilnahme an dem Lehrgang durch die Agentur für Arbeit (auch Jobcenter) oder andere öffentliche Kostenträger gefördert wird, besteht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Nachweis der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit mind. 15 Wochenstunden) das Recht auf eine außerordentliche Kündigung ohne Fristeinhaltung. In diesem Fall entstehen dem betreffenden Auftraggeber/Teilnehmer keine Kosten. Der Nachweis des wichtigen Grundes muss dem Auftragnehmer dabei unverzüglich ab Kenntniserlangung durch den Auftraggeber/Teilnehmer schriftlich zugehen. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kostenträger des Auftragnehmers/Teilnehmers und dem Auftragnehmer bleiben davon unberührt.

 

8.     Beratung/Eignungsfeststellung von Auftraggebern/Teilnehmern bei Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Dritte

Bei einem durch einen öffentlichen Kostenträger geförderten Teilnehmer (z.B. durch Bildungsgutschein/AVGS) an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Eingliederung stellt der Auftragnehmer vor Lehrgangsbeginn die Eignung des Teilnehmers entsprechend des Lehrgangs fest. Die Inhalte des Lehrgangs werden in einer Eignungsberatung dargelegt.

 

9.      Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen

Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines vom Auftraggeber/Teilnehmer versäumten Lehrgangstages oder Teilen hiervon.

 

10.   Copyright und Urheberschutz/ Fremde Datenträger und Software

10.1   Sämtliche Rechte an den Lehrgangsunterlagen (z.B. Skripte, Lehrbücher etc.) und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien, gleich welcher Form, bleiben ausdrücklich dem Auftragnehmer vorbehalten.

10.2   Die vom Auftragnehmer zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte sowie sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Software darf weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.

10.3   Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Software gestattet werden, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren oder sonstige schädliche Software, beim Empfänger der Software entstehen.

10.4   Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer, die die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt.

10.5   Es ist dem Auftraggeber/Teilnehmer untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden sowie eigene Software auf Datenträger des Auftragnehmers zu überspielen und/oder zu installieren.

 

11 .   Ausschluss des Auftraggebers/Teilnehmers aus besonderen Gründen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber/Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Lehrgang auszuschließen, wenn der Auftraggeber/Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt (z.B. wiederholte Nichteinhaltung der Unterrichtszeiten, das störende und unkooperative Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern oder dem Auftragnehmer); die entstehenden Folgen gehen zu Lasten des Auftraggebers/Teilnehmers; er hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich der Auftragnehmer die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Auftraggebers/Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Lehrgangsgebühren.

 

12.   Haftung und Hausordnung

12.1   Die Teilnahme an Lehrgängen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der Auftragnehmer erfolgen auf eigene Gefahr.

12.2   Schadensersatzansprüche des Auftraggebers/Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, aus unerlaubter Handlung und wegen Schäden, die dem Auftraggeber/Teilnehmer durch einen anderen Teilnehmer zugefügt werden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

12.3  Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art des Lehrgangs vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.

12.4  Der Auftraggeber/Teilnehmer erkennt die Hausordnung, die in den Räumen des Auftragnehmers ausgehängt ist, an und verpflichtet sich zur Einhaltung.

 

13.   Zeugnisse/Teilnahmebescheinigungen und Prüfungen

13.1  Der Auftraggeber/Teilnehmer hat Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung bzw. Zeugnis/Zertifikat mit Angaben zu den Inhalten, dem zeitlichen Umfang und dem Ziel des Lehrgangs. Alle Teilnehmer sind dabei grundsätzlich zur Teilnahme an den Prüfungen verpflichtet. Bei Abwesenheit am Prüfungstag muss die Prüfung am nächstmöglichen Unterrichtstag nachgeholt werden. Nicht abgelegte Prüfungen werden im Zeugnis als „nicht teilgenommen“ gekennzeichnet. Unterrichtsinhalte ohne Prüfung werden im Zeugnis als „kein Prüfungsfach“ gekennzeichnet.

13.2  Werden zusätzliche Prüfungen durchgeführt, deren Kosten nicht durch einen Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit/ARGE) übernommen werden, hat der Auftraggeber/Teilnehmer hierfür die Kosten zu tragen. Grundsätzlich gilt, dass zusätzliche Prüfungen wahlfrei sind (eigene Entscheidung) und die Anmeldung und Bezahlung direkt durch den Auftraggeber/Teilnehmer bei der zuständigen Stelle zu erfolgen hat. Wird für einen Lehrgang die Zulassung zur Prüfung vorausgesetzt, so hat der Auftraggeber/Teilnehmer diese Zulassung zu erwirken (z.B. IHK).

 

14.   Datenerfassung und Datenschutz

Der Auftraggeber/Teilnehmer entbindet den Auftragnehmer insofern von seiner Verschwiegenheitspflicht, als dies zur regulären Auftragserfüllung (z.B. Übermittlung personenbezogener Daten an relevante Kostenträger, wie etwa Bundesagentur für Arbeit oder Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF), erforderlich ist. Die mit Anmeldung und Auftragsdurchführung beim Auftragnehmer eingehenden Daten des Auftraggebers/Teilnehmers, wie z.B. Name, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes werden für interne Zwecke im Rahmen der Lehrgangsabwicklung und -abrechnung in maschinenlesbarer Form gespeichert und ggf. verwendet sowie für künftige Veranstaltungen, statistische Erhebungen und sonstige Werbezwecke genutzt. Die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt unter Beachtung der jeweils aktuellen Version des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Der Auftraggeber/Teilnehmer kann der Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen.

 

15.  Schriftformerfordernis und Schlussbestimmungen

15.1  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Auftraggeber/Teilnehmer und dem Auftragnehmer sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

15.2  Als weitere Bestandteile dieses Vertrages gelten: die Hausordnung und ggf. bestehende vertragliche Vereinbarungen mit einem Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit/Jobcenter, BAMF, usw.).

15.3  Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort.

15.4  Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.

15.5  Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Die Bezeichnung Auftraggeber/Teilnehmer gilt an sämtlichen Stellen auch für die weibliche Form (Auftraggeberin/Teilnehmerin).

 

Diese AGB gelten für alle ab dem 25.05.2018 geschlossenen Verträge.


Anrufen

E-Mail